Drohnenpiloten aufgepasst!
Ab dem 31.12.2020 gilt auch in Deutschland unmittelbar die neue EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 in Bezug auf den Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen.
Dies bedeutet konkret:
Drohnenpiloten aufgepasst!
Ab dem 31.12.2020 gilt auch in Deutschland unmittelbar die neue EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 in Bezug auf den Betrieb von Modellflugzeugen und Drohnen.
Dies bedeutet konkret:
Jetzt ist sie da: Die Corona-Schutz-Verordnung, u.a. mit weitreichenden Kontakt- und Veranstaltungsverboten ab 23.03.2020 bis zunächst zum Ablauf des 19.04.2020 in Kraft.
Verstöße können nach dem Infektionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten verfolgt werden.
Hier die einige wichtige Regelungen und Bußgelder (Stand: 24.03.2020) im vereinfachten* (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit) Überblick:
Während der Dauer der Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) ist unser Büro wie gewohnt besetzt.